Die Hartz IV-Regelsätze 2011-2013 aufgeschlüsselt
4,30 € täglich zum Essen und Trinken, aber nur für Alleinstehende.
Wer mit einem Partner zusammenlebt, muss mit 3,88 € am Tag oder je 1,29 € für Frühstück, Mittag- und Abendessen auskommen.
Bier oder Wein wurde ersatzlos gestrichen, die Preissteigerungen nicht angepasst. Nach wie vor bleiben die Bedarfe der Gesundheitspflege unzureichend berücksichtigt und die Preissteigerungen des Haushaltsstroms werden nicht annähernd aufgefangen.
Den Bedarf eines Erwachsenen für Bildung haben die Experten der Bundesregierung mit monatlich 1,40 € ermittelt, das sind 16,80 € pro Jahr.
Mehr dazu:
Rüdiger Boeker: Aufteilung-Regelbedarf
Diese Zahlen sind für Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohn, die so genannten Aufstocker genauso bedeutsam, wie für die Rentenentwicklung und alle von Altersarmut Betroffenen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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