Das Recht auf sachliche Information
Der Märkischer Kreis verweigert Auskunft zur Situation der Sozialwohnungen
Haben Sie sich schon einmal gefragt warum abhängig Beschäftigte immer wieder genötigt werden für ihre Vorgesetzen zu lügen?
Ich nehme mit meinem heutigen Beitrag einmal ganz besonders diejenigen Jobcentermitarbeiter in Schutz, die Tag für Tag leise darunter leiden, gesetzwidrig Leistungen verweigern zu müssen und die vermutlich hausintern unter Druck gesetzt werden Falschinformationen als gesetzlich vorgeschrieben zu "verkaufen".
"Du hast kein Recht auf diese Wohnung, diese Schulung, einen Führerschein, diese Übernahme einer Erstausstattung, ein Darlehen, eine Umschulung . . . " vielen dieser Leistungsverweigerungen wird nur durch das Sozialgericht abgeholfen, denn die "Qualitätssicherung/Widerspruchstelle" ist auf der Sponsorenliste des Jobcenters - abhängig Beschäftigte mit moralisch bedenklich . . . (. . . jetzt nur nicht nicht beleidigend werden. Sachlich bleiben.)
Das Jobcenter Märkischer Kreis veröffentlicht auf der Firmeneigenen Homepage Mietobergrenzen unter Berufung auf den Märkischen Kreis und ausdrücklich im offenen Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung.
Geld zum Wohnen
Denn bei Fehlen eines schlüssigen Konzeptes ist zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% zurückgreifen.
Konkret bedeutet das, Geschäftsführerin Anna M. gibt auch das Jahr 2023 eine Mietobergrenze für Iserlohn, Hemer, Menden, Balve für eine Person als BKM von nur 358,00 € vor.
Eine "unverbindliche Preisempfehlung"? - das Bundessozialgericht fordert § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages wenn kein als schlüssig zertifiziertes Konzept vorliegt.
Sozialrechtlich korrekt ist also die Anwendung des § 12 WoGG (438,00 €) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10%. Dann liegt die zu gewährende Mietobergrenze bei 481,80 €. Was für ein Unterschied wenn man ehrliche Zahlen ausweist!
Solche Falschaussagen mit dem Vorsatz der Vermögensschädigung nennt das Stafrecht in § 263 StGB Betrug. Wow!
Mit Urteil LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 hatte das Landessozialgericht aber genau solche Vorgehensweise eingefordert.
Qualitätssicherung am Beispiel der Widerspruchstelle Jobcenter Märkischer Kreis
Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine
Bereits am 16.10.2022 wandte ich mich mit dieser Anfrage an den Märkischen Kreis. Immerhin hat das Verhältnis von vorhandenen Sozialwohnungen und der Zahl der Nachfragergruppen eine eigene Aussagekraft.
Ein weiteres Interesse besteht an der fachkompetenten Information, um einer Vielzahl von Gerüchten wirksam begegnen zu können.
Der Märkische Kreis hat meine Anfrage bisher ignoriert, so dass jetzt der Datenschutzbeauftragte zur Vermittlung angerufen wurde. Der Märkische Kreis muss antworten. Wir dürfen gespannt sein.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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