Kreis informiert über Meldepflicht
Masernschutzgesetz greift
Aufgrund einer zum 31. Juli abgelaufenen Übergangsfrist für die Nachweispflicht weist das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises auf das Masernschutzgesetz, auf die Meldepflicht sowie die Meldewege hin. Um die Bevölkerung vor Masern zu schützen, hat der Bundestag am 14. November 2019 das sogenannte Masernschutzgesetz beschlossen, das einen Monat später durch den Bundesrat gebilligt wurde. Es ist am 1. März 2020 deutschlandweit in Kraft getreten und in § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu...