Schutz vor Masern
Masernschutzgesetz ist rechtskräftig – Kreis Unna gibt Hilfestellung

Mit dem neu eingeführten Masernschutzgesetz sollen Schul- und Kindergartenkinder vor Masern geschützt werden. Archiv-Foto: DAK-Gesundheit
  • Mit dem neu eingeführten Masernschutzgesetz sollen Schul- und Kindergartenkinder vor Masern geschützt werden. Archiv-Foto: DAK-Gesundheit
  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Am Sonntag, 1. März, tritt das Masernschutzgesetz in Kraft mit dem Ziel Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Schul- oder Kindergartenstart die empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Kreis Unna. Nach Informationen der Kreis-Gesundheitsbehörde sind zwischen 2013 und 2019 insgesamt neun Masernfälle gemeldet worden. Im Kreis Unna besteht bei rund 95 Prozent aller Kinder ein erster Impfschutz. Das Gesetz hilft, diese Zahl auf hohem Niveau beizubehalten und vielleicht noch zu verbessern.
Auch bei der Kinderbetreuung müssen Erzieher, Betreuer in Gemeinschaftseinrichtungen und alle, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Masernimpfung haben. Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung zu zeigen. Die Einrichtungsleitung wiederum leitet die Infos an das Kreis-Gesundheitsamt weiter.
Dokumentationshilfen für Einrichtungen finden Interessierte unter www.kreis-unna.de/masern. Umfangreiche Informationen sind beim Bundesgesundheitsministerium unter www.masernschutz.de zu finden.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.