BVerwG-Entscheidung
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Die Zwangsabgabe an die GEZ-Nachfolgeorganisation ist weder eine Steuer, noch eine Gebühr oder Bezahlung für eine Vertragsleistung. Der "Inkasso-Service" dieser privaten Organisation ist gefürchtet. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache erneut entschieden. "Die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn...