3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung

3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung

ARD, ZDF und Deutschlandradio

„Viele Hartz IV Leistungsberechtigte zahlen seit Jahren den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es eigentlich nicht müssten. Und wenn sie nun einen Antrag auf Befreiung stellten, mussten sie nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) Einbußen in Kauf nehmen, weil die Gültigkeit erst mit Beginn des Bescheides beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheides gestellt wurde.“
gegen-hartz.de

Seit Jahren wird jeder Widerstand gegen diese Zwangsabgabe politisch ausgesessen und gerichtlich hofiert. Dabei hat der sogenannte „Beitragsservice“ weder etwas mit Service zu tun, noch besteht überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne einer übereinstimmenden Willenserklärung gemäß § 130 BGB.

Die Zwangseintreibung von Forderungen bei den Ärmsten der Gesellschaft aufgrund formaler Fehler wird von Vielen als moralische Verkommenheit bewertet.
Wer aufgrund von Armut befreit ist, darf nicht für Unwissenheit bestraft werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.