Rebellion gegen GEZ erfolgreich: Zwangsgebühren vor dem Aus?

Rückgrat (das, was man bei einer Vielzahl von Politikern vermisst)

Zwei Monate Haft wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren für eine Frau, die nachgewiesen aus Prinzip weder über ein Fernseh- noch Radiogerät verfügt!
Das muss man als gewaltfreien Widerstand bezeichnen hoch würdigen.

Sieglinde Baumert ist durch diese konsequente Haltung zu einer Symbolfigur für den Widerstand gegen Rechtsbeugung und Abzocke geworden, die möglicherweise auf Dauer mehr Nachfolger findet, als die derzeit CDU-geführten SPD-Politiker wie Gabriel und Nahles.

Ähnlich wie wirbellose Weichtiere scheuten sich diese beiden ReGIERungsstatisten nicht, gleich nach der Wahl die Lager zu wechseln. Aus dem Wahlkämpfer Gabriel wurde der Steigbügelhalter für Merkel und mit Ihrem Sozialleistungsbetrug an 6,1 Millionen Hartz IV-Beziehern, verlängert Nahles heute die Verelendungspolitik ihrer Amtsvorgängerin von der Leyen, die sie in der Zeit in der Opposition so energisch mit Wattebäuschchen beworfen hatte.

Respekt oder Verachtung – Charakter entscheidet

„Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den §§ 96 ff. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den §§ 451 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar. Es gibt zwei Gründe für die Verhängung von Erzwingungshaft.
Das Gericht kann erstens Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.
Zweitens kann Erzwingungshaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage - im Rahmen eines Verfahrens - angeordnet werden. Im Strafprozess endet die Beugehaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO entweder mit dem Abschluss des zugrunde liegenden Verfahrens oder aber spätestens nach sechs Monaten nach Beginn der Erzwingungshaft. Auch im Zivil- (§ 390 Abs. 2 ZPO), Arbeitsgerichts- (§ 46 Abs. 2 ArbGG), im Verwaltungsgerichts- (§ 98 VwGO) und Sozialgerichtsprozess (§ 118 Abs. 1 SGG) ermöglichen die Verfahrensordnungen Erzwingungshaft.“

Erzwingungshaft

Nach dieser Definition hätte Erzwingungshaft z.B. ein geeignetes Mittel sein können, die Herkunft der schwarzen Kassen der CDU aufzuklären, über die Kohl und Schäuble so eisern schweigen.

Sieglinde Baumert bewies und beweist Rückgrat, sie ließ sich nicht verbiegen. Toll! Charakter beugt sich nur in freier Überzeugung.

Lobbypolitik

Wer fühlt sich nicht an George Orwells Ministerium für Wahrheit erinnert, wenn unsere ReGIERung die Schergen der Zwangseintreiber mit „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umschmeichelt und die „öffentlich rechtlichen“ nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten des ZDF und des Deutschlandradio mit inquisitorischen Sonderrechten ausstattet, im dem sie unbescholtene Bürger aufgrund einer eigenen Meinung in den Schuldturm werfen lässt, deren Arbeitsplätze gefährdet und sie zu Leibeigenen der Schufa degeneriert.

Der Fall Sieglinde Baumert gibt eine neue Richtung vor

Erstmalig produziert die ReGIERung Belastungen für die Steuerzahler für Haftkostenvorschuss für 61 Tage in Höhe von wenigstens 8.500,00 €. Nach der Verhaftung am Arbeitsplatz erhielt sie die Kündigung. Durch diesen Arbeitsverlust entsteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und in der Folge sinnigerweise ein „Anspruch auf Betragsbefreiung“.

Außerdem bringt die Wettbewerbsmanipulations-Abgabe möglicherweise Wähler an die Wahlurnen, die man besser nicht geweckt hätte.

Große Mehrheit der Deutschen will für Öffentlich-Rechtliche nicht mehr zahlen

Laut einer Umfrage zu Rundfunkgebühren will eine große Mehrheit der Deutschen keine Zwangsabgabe mehr zahlen. Deutschland verkommt zur Demokratur, wenn die Politik nicht mehr die schützenswerten Interessen der Gesamtbürgerschaft im Blick hat.
„Gegen die jetzige Form der Rundfunkgebühren sind vor allem Wähler der AfD(81,4 %), der FDP(78,8 %) und der Linken(76,4 %). Jeder Vierte (24,7 %) möchte nicht bezahlen, weil er die Berichterstattung für nicht neutral hält. Ebenfalls jeder Vierte (24,4 %) findet, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sich - wie private Sender – über Werbungfinanzieren und kulturelle Formate mit geringer Nutzerzahl als Bezahloption anbieten sollten.“
focus.de

Beispiel eines Haftbefehls wegen „GEZ-Gebühren“

Ein Beispiel des Amtsgericht Rosenheim, vom 19.03.2014, Az. 701 M 1478/14 ist im Netz einsehbar.

Zwangsmaßnahmen gegen die Ärmsten

Obwohl es einige wenige Ausnahmen von Gebührenbefreiung gibt, instrumentalisieren die Verantwortlichen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die kommunalen Behörden mit der Vollstreckung gegen Hartz IV-Bezieher. Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass kein Befreiungsantrag für einen Vertrag gestellt wurde, der ohnehin nie abgeschlossen war. „Sie haben es unterlassen, uns anzuzeigen, dass sie bettelarm sind, deswegen instrumentalisieren wir jetzt Kommunen und Gerichte zur Treibjagd auf das Geld der Ärmsten.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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