Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch

„Frankfurter Rundschau, Financial Times Deutschland – der sich verändernde Medienmarkt fordert seine Opfer. Vor allem Privatsender und das Internet ziehen Publikum und Werbekunden ab. Nur die größten TV-Konzerne der Republik pfeifen auf den Markt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedienen sich aus einer Zwangsabgabe und leben wie die Made im Speck.“

Mit klaren Worten enttarnt Gerhard Wisnewski den Skandal um den neuen Rundfunkbeitrag:
„Während eine Gebühr für die Inanspruchnahme einer konkreten Gegenleistung
erhoben wird, ist eine Steuer oder Abgabe nicht mit der Inanspruchnahme einer konkreten Gegenleistung verbunden.“

Die neue Rundfunkgebühr ist aber eine Zwangsabgabe für ein sterbendes Imperium. Die öffentlich-rechtlichen Sender verzeichnen über Jahre kontinuierlich rückläufige Zuschauerzahlen und, was noch schlimmer ist, das Publikum vergreist zunehmend. Der Anteil der jugendlichen Konsumenten ist kaum noch der Rede wert. Warum also für eine Leistung bezahlen, die man nicht nutzt und die es anderswo zu besseren Konditionen oder gar umsonst gibt?
http://info.kopp-verlag.de

Am 10.05.2013 berichtete wohl nur der Tagesspiegel über die Abweisung einer Verfassungsbeschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer zum Rundfunkbeitrag (Aktenzeichen 1BvR 1700/12).

Auch hier zeigt der Kopp-Verlag Hintergründe auf, die in den meisten Medien mit keiner Zeile gewürdigt werden: Vetternwirtschaft beim Bundesverfassungsgericht.

Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch
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Das hat mit Demokratie wohl nichts mehr zu tun.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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