Keine blaue Plakette für Diesel-PKW
Wenn sich Verkäufer und Käufer über eine Sache mit ganz konkret zugesicherten Eigenschaften einigen, so kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Sichert der Verkäufer und auch der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen diese Eigenschaften ausdrücklich zu, so kann und muss der Käufer darauf vertrauen. Für die gegenwärtige Situation mit den Diesel-PKW bedeutet das meiner persönlichen Meinung nach Folgendes: Der Gesetzgeber bestätigt durch die am Fahrzeug angebrachte grüne Plakette, dass das Fahrzeug...