NRW entlastet Beitragspflichtige bei Straßenausbaumaßnahmen
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (305-49.01.03-74.1) übernimmt das Land NRW die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Dies erfolgt durch zu beantragende Zuweisungen der Kommunen. Die Förderrichtlinie ist inzwischen im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen Nummer 8 veröffentlicht worden. Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die...