Keine blaue Plakette für Diesel-PKW

Wenn sich Verkäufer und Käufer über eine Sache mit ganz konkret zugesicherten Eigenschaften einigen, so kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Sichert der Verkäufer und auch der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen diese Eigenschaften ausdrücklich zu, so kann und muss der Käufer darauf vertrauen.

Für die gegenwärtige Situation mit den Diesel-PKW bedeutet das meiner persönlichen Meinung nach Folgendes:

Der Gesetzgeber bestätigt durch die am Fahrzeug angebrachte grüne Plakette, dass das Fahrzeug entsprechend gesetzlicher Abgas-Vorgaben hergestellt wurde. Hält der Hersteller diese nicht ein, so ist er zur gesetzeskonformen Instandsetzung des Vertragsgegenstandes auf seine Kosten gezwungen, womit dann auch die grüne Plakette ihre Richtigkeit und Gültigkeit auch weiter behält.

Ein Sinnieren über blaue Plaketten, gleich welcher Farbnuancierung erübrigt sich dann. Mit einer Hardware-Umrüstung werden die Vorgaben der bestehenden grünen Plakette erfüllt.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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