Drei Geschäftsführer ist einer zu viel
„Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) hat bundesweit zehn Regionaldirektionen. Das Gesetz sieht vor, dass deren Geschäftsführungen aus drei Mitgliedern bestehen. In den vier größten Regionaldirektionen setzt die Bundesagentur zusätzlich „Bevollmächtigte“ ein, um die Geschäftsführung zu unterstützen. Mit dem Einsatz der Bevollmächtigten hat die Bundesagentur die Geschäftsführungen faktisch auf vier Mitglieder erweitert. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Vergütung der Bevollmächtigten...