Regelungen und Fallbeispiele zum Elternunterhalt
Wann Kinder zur Kasse gebeten werden

Foto: Archiv

Wenn Vater oder Mutter ihre Pflege nicht bezahlen können, wird vielfach der Nachwuchs mit zur Kasse gebeten. Das kann zu einer finanziellen Bürde für viele Familien werden.

Diese Problematik greift aktuell der Gesetzgeber auf: Das Bundesarbeitsministerium plant eine Entlastung beim Unterhalt für Gering- und Normalverdiener. Künftig soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden. Bis das Gesetz in trockenen Tüchern ist, gelten die bisherigen Regelungen.
Diese werden im Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale ausführlich erläutert. Die aktuell überarbeitete Auflage will Lesern dabei helfen, die Grundlagen des Elternunterhalts zu verstehen. Darin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Sozialhilfeträger Eltern finanziell unterstützt.

Ratgeber "Elternunterhalt"

Hierzu gibt das Buch den aktuellen Gesetzesstand wieder, beantwortet anhand einer Beispielfamilie wichtige Fragen, behandelt anschaulich verschiedene Problemstellungen und bietet konkrete Rechenbeispiele.
Der kostenpflichtige Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter Tel. 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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