Geschenk ist noch zu teuer

In vielen Städten und Gemeinden ist die Einrichtung einer „Tafel“ oder einer Suppenküche eine sinnvolle Sache. Hier können Bedürftige, und deren Zahl steigt immer weiter, sich preiswert mit dem Nötigsten eindecken. So auch in Menden oder Fröndenberg. Ehrenamtliche zeigen außerordentliches Engagement bei der Verteilung und der Organisation der Lebensmittel. So spenden Bäckereien beispielsweise Brötchen oder Brot.
Und dies ist jetzt auch dem Finanzamt aufgefallen. Es fordert nun von einem der Geber Geld, rund 5.000 Euro, für dessen Brotspenden an Bedürftige.
Und die Behörde fühlt sich im Recht. Denn auf die Zutaten wie Butter, Hefe oder Mehl zahlt der Bäcker Umsatzsteuer, die er als Vorsteuerabzug wieder geltend macht. Verschenkt er aber seine Produkte, zählt dieser Abzug nicht. Er macht sich also der Steuerhinterziehung schuldig. Denn auch bei Geschenken sind die Herstellungskosten zu versteuern.
Und nun kommt es: Wirft er das ganze Zeug auf den Müll, ist alles in Ordnung. Er muss keine Steuern zahlen. Brot in der Abfalltonne ist keine Leistung und muss nicht versteuert werden.
Tipp: Liebe Bäcker, verkauft die Spenden für einen Euro. Dann liegt die Bemessungsgrundlage bei diesem Verdienst und die Spendensteuer ist umgangen.
Faszinierend, wie ich finde, was es für Buchstabenakrobaten in unseren Behörden gibt.

Autor:

Peter Benedickt aus Fröndenberg/Ruhr

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