Stadt Marl erlässt Betretungsverbot für Parks und Wälder

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Wegen erheblicher Sturmschäden ist das Betreten von 22 städtischen Flächen ab Freitag verboten.

Die Stadt Marl hat angesichts der immensen Sturmschäden im Stadtgebiet ein Betretungsverbot für Park-, Grünanlagen und Waldflächen angeordnet. Das Verbot tritt am Freitag (13.06.) in Kraft.

Eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung hat die Stadt Marl erlassen. Mit dem Betretungsverbot sollen die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse vor den Gefahren geschützt werden , die von sturmgeschädigten Bäumen und abgebrochenen Ästen auf städtischen Flächen ausgehen können.

Betretungsverbot für 22 städtische Flächen

Das Betretungsverbot gilt bis auf weiteres für insgesamt 22 städtische Flächen im Stadtgebiet. Zu den Flächen gehören u.a. der Volkspark in Alt-Marl, das Wäldchen Am Hagenbusch im Stadtzentrum, die Grünanlage am Regenrückhaltebecken Breddenkampstraße in Drewer , der Gänsebrink in Hüls, der gesamte Bereich zwischen dem Loemühlenweg , Auf Höwingsfeld und der Recklinghäuser Straße (Matena, Wald am soziokulturellen Zentrum Schacht 8 / Kleverbecker Heide) sowie die ehemalige Zechen- und Erzbahntrasse.

Erhebliche Gefahr durch herunterhängende Äste

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind mit Unterstützung privater Firmen seit Tagen unermüdlich damit beschäftigt, an den Straßen sowie Rad- und Fußwegen die immensen Schäden zu beseitigen, die das Unwetter in der Nacht von Montag auf Dienstag verursacht hat. Bis auch alle Sturmschäden in den städtischen Parks und Wäldern behoben sind, wird noch einige Zeit vergehen.
Solange die Schäden nicht beseitigt sind, besteht eine erhebliche Gefahr, inbesondere durch Äste, die vom Sturm abgerissen wurden und jeder Zeit aus den Baumkronen herabfallen können. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass Spaziergänger und Freizeitsportler - ungeachtet der öffentlichen Warnungen - Parkanlagen und Wälder arglos betreten und sich so großer Gefahr aussetzen.

Geldbuße möglich

Mit der Verordnung ist das Betreten der gesperrten städtischen Parks und Wälder ab Freitag (13.6.) bis auf weiteres behördlich untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Liste der städtischen Flächen, für die bis auf weiteres ein Betretungsverbot gilt:

Volkspark
Alter Friedhof Polsum
Ehrenmal Polsum
Grünanlage Dorfstraße / Kardenstraße
Zechenbahntrasse
Erzbahntrasse
Hagenbusch
Ehrenmal Sinsen
Wäldchen Rappaportstraße / „Schloß Loe"
Verbindungsweg Im Spannenkamp - Heyerhoffstraße
Grünanlage am Regenrückhaltebecken Breddenkampstraße
Gänsebrink
Grünanlage Freerbruchstraße / Wiesenstraße
Verbindungsweg Am Bachufer - Merkelheider Weg
Wegeverbindung Holsteiner Straße - Neumarktstraße
Zechenanschlussbahn Lipper Weg
Wäldchen Spechtstraße
Försterbusch
Am Pastorat
Loemühlenweg / Auf Höwings Feld/ Recklinghäuser Straße (Matena / Bereich Soziokulturelles Zentrum Schacht 8 / Kleverbecker Heide)
Recklinghäuser Straße / Linder Weg
Erholungszentrum Drewer / Waldgebiet am Gerhart-Jüttner-Stadion

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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