Antrag SARIA / SARVAL – Erweiterung beenden im Stadtplanungsausschuss Marl

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Nachdem die Fraktion Bürgerliste Wir für Marl Akteneinsicht genommen hatte zum Vertrag Retmann/ Stadt Marl, wurde der Vertrag, in dem steht, dass SARIA/SARVAL sich nicht erweitern darf, gefunden und als Kopie allen Fraktionen im Stadtrat zugeleitet. Es gab dann eine neue öffentliche Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag betr. SARIA / SARVAL – Erweiterung beenden im Stadtplanungsausschuss.

Die Firma Rethmann TBA GmbH und Co. KG hatte 1984 zur Änderung der bereits bestehenden Abfallbehandlungsanlage beim Regierungspräsidenten in Münster einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 7 Abs. 2 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) gestellt. Am 12.09.1985 stimmte der Rat der Planung zu, allerdings unter der Bedingung, dass sich die Firma Rethmann verpflichtete, auf dem Betriebsgelände keine darüber hinaus gehenden Kapazitätserweiterungen
zu beantragen oder vorzunehmen.
Ausgenommen sind öffentlich-rechtlich
notwendige oder betriebswirtschaftlich wünschenswerte technische Veränderungen, die keine Kapazitätserweiterungen zur Folge haben.
Diese Verpflichtung wurde nicht über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Das Baugesetzbuch sah zum damaligen Zeitpunkt dieses Instrument noch nicht vor. Die Stadt Marl schloss am 23.10.1985 eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma Rethmann, die sich verpflichtete, die Vorgaben an einen möglichen Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Mit Erschließungsvertrag vom 12.04.2006 wurde die Knochen- und Fett-Union (K.F.U.) GmbH, zum Ausbau der Rennbachstraße verpflichtet. Die vorhandene Fahrbahn und der Deckenaufbau waren nicht mehr geeignet, den Schwerlast-verkehr aufzunehmen.
In den Jahren 2006 bis 2008 wurde der Flächennutzungsplan geändert und der Bebauungsplan Nr. 210 aufgestellt, um das bis dahin im Außenbereich gelegene Vorhaben planungsrechtlich zu sichern. Die o.g. Vereinbarung war bekannt und fand Berücksichtigung. Die K.F.U. GmbH beabsichtigte, am bestehenden Standort eine zeitgemäße Aufgabenprofilierung des Betriebes vorzunehmen. Dazu mussten auf angrenzenden Grundstücken Bewegungs- und
Stauraumflächen geschaffen sowie die Biogas- und die Kläranlage erweitert werden. Diese Maßnahmen bezogen sich auf den Status quo und dienten nicht als Vorleistung für eine spätere Kapazitätserweiterung. Sofern von einem Vorhabenträger eine Kapazitätserweiterung beantragt wird, obliegt dem Rat, im
Rahmen seiner gesetzlichen Planungshoheit dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder nicht.

Die Bauverwaltung Marl hat der Firma SARIA 2006 trotz Vertrag, erlaubt sich zu erweitern. Auch wenn es für den Ausschuss heisst:
Die Firma hat keine Erweiterung vorgenommen, sondern eine “zeitgemäße Aufgabenprofilierung.

Auch der Wunsch der Firma SARIA auf Erweiterung ist klar gegen den Vertrag den Rethmann unterschrieben hat.

Während der Marler Bürgermeister nichts gegen eine solche SARIA-Erweiterung hat, wollen Fraktionen den bestehenden Vertrag dazu erst juristisch prüfen. So stimmten sie bei der Sitzung des Stadtplanungsausschusses für die Vertagung. Der vor über dreißig Jahren geschlossene Vertrag soll klären, ob die Anlage auf einem Landschaftsschutzgebiet erweitert werden darf, oder nicht. Dieser Vertrag war erst verschwunden. Als er wieder auftauchte war er vom Bürgermeister als geheim eingestuft worden und daher nicht einsehbar. Allerdings sollen nur die Fraktionen, nicht die Öffentlichkeit diesen sehen dürfen. Das ist aber ein Verstoß gegen das Transparentsgebot einer öffentlichen Verwaltung meint die Bürgerliste Wir für Marl, die seit ihrer Gründung gegen den Rethmann Konzern kämpft.

"Bis heute (13.03.2015, 14 Uhr) sind 167 Beschwerden von Alt-Marler, Frentroper und Polsumer Bürgern über SARIA-Gestank beim Kreis Recklinghausen eingegangen. Das sind doppelt so viele wie im ganzen vergangenen Jahr."

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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