Tag des Kaffees am 01. Oktober: Die Kaffeesteuer - eine Steuer mit langer Geschichte
Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 168 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde.
Verbrauchsteuer
Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu.
Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2020 nahm der Zoll rund 63 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies ist etwa die Hälfte aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 128 Milliarden Euro.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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