Rat der Stadt Marl beschließt verkaufsoffene Sonntage
Der Rat der Stadt Marl hat zwei verkaufsoffene Sonntage im Einkaufszentrum Marler Stern beschlossen. Demnach dürfen die Geschäfte dort zum Antikmarkt (6.11.) und Weihnachtsmarkt (18.12.) ihre Türen öffnen.
Erneute Abstimmung
Nach der Ablehnung in der August-Ratssitzung bekamen die Politikerinnen und Politiker am Donnerstag erneut die Möglichkeit, über die sogenannte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Marler Stern abzustimmen. In der Beschlussvorlage der Verwaltung waren zunächst drei verkaufsoffene Sonntage aufgeführt. Doch das Seefest am 9. Oktober lässt sich nach Auskunft des Centermanagements Marler Stern zeitlich nicht mehr organisieren und wurde somit aus der Vorlage gestrichen.
Der Sonntag genießt den Schutz des Grundgesetzes.
Im Grundgesetz ist der arbeitsfreie Sonntag besonders geschützt. Verkaufsoffene Sonntage dürfen deshalb in der Regel nur als Begleitung zu einem Fest, einer Feier oder einer Messe genehmigt werden. Das haben in den vergangenen Monaten auch fast alle angerufenen Fachgerichte so gesehen. Eine Öffnung ohne Anlassbezug würde dazu führen, dass an jedem Sonntag geöffnet werden könnte. Die zuständigen Gerichte stellen immer wieder klar, dass sich der Sonntag deutlich von einem Werktag unterscheiden muss.
Sonntagsverkäufe verschieben den Umsatz nur von den Werktagen auf den Sonntag. Denn nur, weil länger geöffnet ist, können die Menschen nicht mehr Geld ausgeben.
Es gibt immer mehr Verkaufsflächen. Davon profitieren die großen Handelsketten auf Kosten des kleinen Facheinzelhandels. Verkaufsoffene Sonntage lösen das Problem nicht, vielmehr verschärfen sie den Wettbewerb. Sie sorgen dafür, dass kleine Händler dem erhöhten Personalbedarf nicht angemessen nachkommen können und gegenüber den großen Ketten noch weiter verlieren.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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