Planfeststellungsbeschluss zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 in NRW
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven vom 28. Juni 2018 ist rechtskräftig.
Die Klage eines Bürgers aus dem Ortsteil Münster-Nienberge hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Mit dem Gang nach Leipzig sollte vor allem ein besserer Lärmschutz für die Ortslage Nienberge erreicht werden. Unterstützt von einer Bürgerinitiative wurde gefordert, auf einer Länge von mindestens einem Kilometer als Maßnahme des aktiven Schallschutzes einen lärmmindernden Asphalt einzubringen.
Noch während der mehr als vierstündigen mündlichen Verhandlung hatte die Bezirksregierung Münster in einem den Leipziger Richtern überreichten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss darauf hingewiesen, dass durch den inzwischen angeschütteten hohen Lärmschutzwall die Lärmbelastung der Ortslage Nienberge und insbesondere auch des Klägers erheblich zurückgegangen war. Das Gericht ließ erkennen, dass diese von einem privaten Verein veranlasste Maßnahme bei der Abwägung der betroffenen Interessen als vorhandener Bestand berücksichtigt werden muss. Sollte später einmal der Lärmschutzwall wieder beseitigt werden, müsse gegebenenfalls ein entsprechender Ersatz geschaffen werden, heißt es in dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss weiter. In der Verhandlung wurde auch darauf hingewiesen, dass die bereits seit der Planfeststellung von 1999 für den Ausbauabschnitt zwischen Münster-Süd und Münster-Nord bestehenden Ansprüche auf passiven Schallschutz (beispielsweise durch Lärmschutzfenster) für Wohngebäude in Nienberge weiter fortbestehen.
Die Bürgerinitiative Lärmschutz Nienberge e.V.
Der Straßenverkehr ist seit langem die dominierende Lärmquelle in Deutschland und eine aktive Umweltverschmutzung. Bereits Ende der 60er Jahre waren diese negativen Auswirkungen des Straßenlärms Auslöser für die Idee, in Münster-Nienberge, also direkt im Kreuzungsbereich der gerade neu gebauten Autobahn A1 und der B54n, einen Lärmschutzwall zu errichten. Als direkt Betroffene schlossen sich Nienberger Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgerinitiative und am 03.02.1969 zum „Lärmschutz Nienberge e.V.“ zusammen, um gemeinsam dem Verkehrslärm durch Bau eines Lärmschutzwalls entgegenzuwirken.
Dieser Wall entstand in 6 Bauabschnitten, die unabhängig von den jeweiligen Umständen – organisatorische, technische und rechtliche Probleme mussten gelöst werden – unterschiedlich schnell geschüttet, begrünt und in die Landschaft eingefügt wurden. Der 6. und vorerst letzte Bauabschnitt wird Ende 2019 beendet.
Auf der Wallkrone und der lärmabgewandten Seite befinden sich Wanderwege, ein Spielplatz und ein Rodelhang. Die Vereinserträge werden für Verbesserungsmaßnahmen wie Pflege und Erhalt von Wegen und Gehölzen, dem Natur- und Landschaftsschutz und Maßnahmen am Lärmschutzwall als Naherholungsbereich verwandt.
Mit dem Lärmschutzwall ist ein Landschaftsbauwerk entstanden, dass die Wohnbedingungen in Münster-Nienberge deutlich verbessert.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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