Marler Brücken überprüft, keine erheblichen Schäden festgestellt
Im Auftrag hat die Lippe Wassertechnik die Hauptprüfungen der ersten Brückenbauwerke im Kreisgebiet abgeschlossen. Bei diesen wurden keine akuten Gefahrenstellen, die die Stand- beziehungsweise Verkehrssicherheit beeinträchtigen, festgestellt, wie Fachdienstleiter Tiefbau Carsten Uhlenbrock erklärt: "Es gibt natürlich Sanierungsbedarfe wie die Erneuerung des Korrosionsschutzes bei Stahlteilen, aber das sind keine Dinge, die eine Einschränkung für den Verkehr bedeuten."
Diese Marler Brücken wurden überprüft
Marl: K 6-4 Wulfener Straße / ehem. DB Kusenhorst, K 22-9 Marler Straße /"Graben E Vennheider Graben", K 22-9 Marler Straße / "Graben H Victoriagraben", K 22-10 Lippramsdorfer Straße / "Graben E Vennheider Graben"
Um zu entscheiden, wann welches Bauwerk überprüft werden soll, hat der Kreis Recklinghausen die Objekte jeweils einer Priorität zugeordnet. Als erstes wurden die Brücken mit höchster Priorität geprüft.
Der zweite Prüfungsblock mit den nächsten Bauwerken beginnt am 20. Mai.
Marl
K 6-4 Wulfener straße / Kusenhorstbach
K 6-4 Wulfener Straße / Wirtschaftsweg
K 6-4 Wulfener Straße / Kanalwanderweg
K 10-2 Hervester Straße / Weierbach
K 22-9 Nordstraße / Sickingmühlenbach
K 22-10 Lippramsdorfer Straße / Wirtschaftsweg
Hintergrund:
Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat im Dezember der Lippe Wassertechnik GmbH den Auftrag erteilt, die Hauptuntersuchung an insgesamt 47 Brücken des Kreises Recklinghausen durchzuführen. Das Tochterunternehmen des Lippeverbands hat im Februar mit den aufwändigen Prüfarbeiten auf Grundlage der DIN 1076 begonnen. Diese Norm ist für Bund und Land für bestimmte Bauwerke verpflichtend, für Städte und Kreise wird sie empfohlen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, dass die Probleme bei der technischen Begutachtung der Brücken kurzfristig gelöst und die fehlenden Begutachtungen nach DIN 1076 durch externe Gutachter nachgeholt werden sollen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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