FAKT AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

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Die FAKT AG, bekannterImmobilienentwickler  für Projekte in Marl, hat beim zuständigen Amtsgericht  einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Mit  Beschluss hat das Gericht das vorläufige Verfahren angeordnet und den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Partner der bundesweit agierenden Sozietät hww, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

wirtschaftliche Ausgangslage

Dr. Bräuer ist vor Ort und hat mit seinem Team damit begonnen, sich einen Überblick über das Unternehmen und dessen wirtschaftliche Ausgangslage zu verschaffen. Dafür hat er Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufgenommen. „Wir werden jetzt alle uns zur Verfügung stehenden Optionen überprüfen, um den regional bedeutenden Immobilienentwickler zu sanieren“, sagt Restrukturierungsexperte Bräuer. Sein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für die gesamte Unternehmensgruppe, die 45 Beschäftigten sowie die Gläubiger zu finden.

Dabei wird er eng mit dem Vorstand der FAKT.AG und deren bereits im Unternehmen tätigen Sanierungsteam um Rechtsanwalt Sven Degenhardt von der Aderhold Unternehmensberatung GmbH, Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel von ks rechtsanwälte + notare aus Essen sowie dem Immobilienteam der Kanzlei Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Oberhausen zusammenarbeiten.   

Vorstand der FAKT.AG

„Wir haben unmittelbar nach der Beschlussfassung des Gerichts vor Ort mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter gesprochen, geben diesem derzeit einen umfassenden Überblick über die sehr komplexe Situation und arbeiten mit aller Kraft an einer Stabilisierung des Unternehmens. Trotz der aktuell kritischen Lage ist es unser Ziel, gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Sanierungsteam und der Belegschaft, unser Unternehmen zu erhalten, eine Liquidation zu vermeiden und auf Basis unserer bislang erfolgreich angestoßenen Sanierung schnellstmöglich eine Fortführungslösung für die FAKT.AG und die FAKT-Gruppe zu finden“, teilt der Vorstand der FAKT.AG mit.

Wir haben unmittelbar nach der Beschlussfassung des Gerichts vor Ort mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter gesprochen, geben diesem derzeit einen umfassenden Überblick über die sehr komplexe Situation und arbeiten mit aller Kraft an einer Stabilisierung des Unternehmens. Trotz der aktuell kritischen Lage ist es unser Ziel, gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Sanierungsteam und der Belegschaft, unser Unternehmen zu erhalten, eine Liquidation zu vermeiden und auf Basis unserer bislang erfolgreich angestoßenen Sanierung schnellstmöglich eine Fortführungslösung für die FAKT.AG und die FAKT-Gruppe zu finden“, teilt der Vorstand der FAKT.AG mit.

Die Beschäftigten

des Unternehmens, die auf einer Belegschaftsversammlung über das weitere Vorgehen informiert wurden, erhalten für die Monate November 2022 bis Januar 2023 Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Eine entsprechende Vorfinanzierung wird kurzfristig in die Wege geleitet. Lohn- und Gehaltsrückstände bestehen nicht.

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Bereits vor Antragstellung befand sich die FAKT-Gruppe in einer gruppenweiten Restrukturierung, in der die Umsetzung eines tragfähigen Fortführungskonzeptes erfolgen sollte. Aufgrund der zuletzt drastischen Entwicklungen des Immobilienmarktes in Folge der Ukraine-Krise, der vor allem auch den Immobilieninvestmentmarkt stark betroffen hat, steht der bislang erfolgreich beschrittene Sanierungspfad vor sehr großen Herausforderungen, die insbesondere begonnene Verkaufsprozesse stark verzögert haben. Aus diesem Grund hat der Vorstand wegen unvermeidbarer zeitlicher Verzögerungen und damit einhergehender Insolvenzgefahr beim Amtsgericht Essen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Die FAKT.AG

ist Holdinggesellschaft der FAKT-Gruppe, bestehend aus rund 35 Objektgesellschaften in Deutschland mit einer Bilanzsumme von insgesamt rund 520 Mio. Euro. Die 2010 gegründete FAKT.AG gilt zusammen mit der FAKT-Gruppe unter anderem als Spezialistin insbesondere für Sondersituationen bei Immobilienprojekten, um diese in wirtschaftlich nachhaltige und tragfähige Zukunftskonzepte zu überführen. Dabei liegt der Fokus bei der Auswahl der Immobilien auf Projekten, die eine bedeutende industrielle Vergangenheit aufweisen.

Unternehmen  für Ungarn nicht betroffen

Die Objektgesellschaften sind von dem beantragten Verfahren nicht unmittelbar betroffen. Auch die Agriculture Park AG, die eine separate Unternehmung für Ungarn und die Stadt Arneburg ist, ist von diesem Antrag nicht betroffen. Die Wohnbautätigkeiten werden in einer weiteren separaten Unternehmung abgebildet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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