Erörterungstermin zur geplanten Wasserstoffleitung von Dorsten nach Marl

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Im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Wasserstoffleitung Dorsten - Marl („DoMa“ – Leitungsnummer 500/000/000) hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:

Termin: Montag, 16.12.2024, ab 9:30 Uhr

Ort: Saal des Gemeinschaftshauses Wulfen,
Wulfener Markt 5, 46286 Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) und die Nowega GmbH haben die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung von Dorsten nach Marl beantragt, die an der „Station Dorsten“ beginnt und in östlicher Richtung über die Molchschleusenstation in Marl (Oelder Weg) mit Weiterführung in den Chemiepark Marl verläuft.

Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut zu ihren Einwendungen und Stellungnahmen anzuhören.

Der Termin ist nicht öffentlich.

Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zu Beginn erfolgt eine allgemeine

Information über das Planfeststellungsverfahren

 und den Erörterungstermin. Im Anschluss wird die Planung von der bevollmächtigten Vorhabenträgerin, der Open Grid Europe GmbH, vorgestellt. Daran anschließend werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Danach erfolgt die Erörterung der Einwendungen Privater.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin im Internet auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Weitere Informationen

Zum Verfahren allgemein: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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