AWO Heimträger soll dienstliche Arbeitskleidung einer Pflegekraft bezahlen

Derzeit klagt die Altenpflegerin aus dem AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, Gabriele Gottsauner, auf Bezahlung ihrer Berufskleidung. Sie ist der Auffassung, dass der Heimträger, AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V., verpflichtet ist, aus Gründen der Hygiene und des Infektions- sowie Arbeitsschutzes die Kosten für Berufskleidung zu tragen.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Am Mittwoch, den 24.03.2021, fand vor dem Arbeitsgericht Herne die Güteverhandlung statt. Die Besucher wurden schon vor dem Gerichtssaal von der Gewerkschaft ver.di, dem Betriebsrat und dem Pflegebündnis Recklinghausen begrüßt.

arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen

Im Gerichtssaal begründete der Rechtsanwalt der Pflegefachkraft, Birger Baumgarten aus Bochum, die Klage mit Hinweis auf die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Er beschrieb das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern auf andere Bewohner*innen oder auf andere Menschen, wenn Beschäftigte mit ihrer Straßenkleidung oder ihrer privaten Arbeitskleidung bestimmte pflegerische Tätigkeiten verrichten und mit dieser Kleidung die Pflegeeinrichtung wieder verlassen. Bei diesen Tätigkeiten werde immer davon ausgegangen, dass die Kleidung mit Erregern der Risikogruppe 2 kontaminiert werden könne.

Arbeits­kleidung desinfizieren

Daher sei es den Pflegekräften auch nicht gestattet, ihre Arbeitskleidung mit nach Hause zu nehmen und sie dort zu reinigen. Vielmehr sei der Heimträger schon seit vielen Jahren verpflichtet, die Arbeits­kleidung von Beschäftigten täglich einzusammeln und desinfizierend zu reinigen. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die der Heimträger von Gesetz wegen unverzüglich umzusetzen habe, müsse dieser den Pflegekräften sogar dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 24.01.2017 sei deshalb das Tragen privater Arbeitskleidung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen als unzulässig anzunehmen.

dienstliche Arbeitskleidung

Während sich der Richter der 5. Kammer des Arbeitsgerichtes noch die Frage stellte, ob denn in Altenpflegeheimen Bedingungen wie im Krankenhaus geschaffen werden sollten, löste eine Mitteilung des gegnerischen Rechtsanwaltes, Manfred Ehlers, Überraschung im Gerichtssaal aus. Der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. habe die Absicht, in all seinen 58 Senioren­zentren dienstliche Arbeitskleidung einzuführen. Im Rahmen eines Projektes würde in einigen Seniorenzentren die Einführung erprobt.

Kosten für  Berufskleidung

Detlev Beyer-Peters, Betriebsratsvorsitzender im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, nahm diese Information positiv auf: „Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum der AWO-Bezirk Westliches Westfalen der klagenden Kollegin nicht die Kosten für 4 Garnituren Berufskleidung in Höhe von 149,70 € erstatten will.“
Der Rechtsanwalt des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.V. hatte der Kollegin im Gerichtssaal im Gegenteil sogar noch den Vorwurf gemacht, für die Berufskleidung viel zu viel Geld ausgegeben zu haben. Wenn der AWO-Bezirk die Berufskleidung selbst anschaffe, würde ihm eine Garnitur lediglich 18 € kosten.

Da ein Vergleich im Rahmen des Gütetermins nicht erzielt werden konnte, wurde ein neuer Verhandlungstermin für den 09.07.2021 festgelegt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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