Westfälische NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte werden gefördert
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird ab 2020 die westfälischen NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte mit 250.000 Euro pro Jahr unterstützen. Zusätzlich will der LWL in der Zeit von 2020 bis 2024 Bau- und Einrichtungsmaßnahmen in den Gedenkstätten mit jährlich 150.000 Euro fördern.
"Erinnerung braucht Orte. Die NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte sind mit 350.000 Besuchern pro Jahr die wichtigsten Stellen erinnerungskultureller Arbeit in der Region. Die finanzielle Situation der meisten NS-Gedenkstätten ist aber prekär. Oft stehen nicht genug Mittel für den Betrieb und vor allem für Forschung, Vermittlung und dringende Baumaßnahmen zur Verfügung", sagte LWL-Direktor Matthias Löb. "In einer Zeit, in der der Ruf nach einem Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit laut wird und die Ausgrenzung von Menschen anderer Herkunft zunimmt, ist es dem LWL wichtig, diese Orte der historisch-politischen Bildung zu unterstützen."
Außerdem fördere der LWL die Professionalisierung der Gedenkstättenarbeit, indem der Verband für die Beratung der Häuser eine neue Stelle im LWL-Museumsamt schaffe, so die LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.
Mit der dauerhaft angelegten jährlichen Förderung von 250.000 Euro will der LWL einerseits die Vermittlungsarbeit der Gedenkstätten unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel Bildungsveranstaltungen, Publikationen, Fortbildungen, gedenkstättenpädagogische Konzepte oder Begegnungen. Zweiter Förderschwerpunkt sollen die Forschung und Dokumentation sein. Hierzu zählen Archivreisen, Zeitzeugeninterviews, Reproduktionen und Software. Für beide Förderschwerpunkte kann jede Gedenkstätte jährlich je 10.000 Euro beantragen.
Da die Gedenkstätten im baulichen Bereich bisher nicht ausreichend gefördert wurden, gibt es hier einen großen Nachhofbedarf. In vielen Gedenkstätten sind die Beleuchtungs- und WC-Anlagen mangelhaft, oder es fehlen Sitzgelegenheiten, Arbeitstische oder Schließfächer.
Damit die Gedenkstätten diesen Investitionsstau abbauen können, fördert der LWL für fünf Jahre Baumaßnahmen mit jährlich 150.000 Euro. Gedenkstätten können bei einer 90-prozentigen Förderung von Baumaßnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.