Wohnungsbrand in Marl Hamm, Hausbewohner konnte von der Feuerwehr gerettet werden
Marl: Brand in einem Reihenhaus auf dem Stieglitzweg in der Waldsiedlung . Heute, 14.11 gegen 9.45 Uhr, kam es zu einem Brand in einem Wohnhaus auf dem Stieglitzweg. Eine Nachbarin hatte eine starke Rauchentwicklung festgestellt und Feuerwehr und Polizei informiert. Der 46-jährige Hausbewohner konnte von der Feuerwehr gerettet werden. Er wurde zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Das Fachkommissariat für Branddelikte hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Branderrmittler werden den Brandort morgen aufsuchen. Hinweise zur Brandentstehung und Schadenssumme liegen derzeit noch nicht vor.
Meldung Leitstelle
09:41:14 14.12.2016 Marl Stieglitzweg Brandeinsatz / Wohnungsbrand
Die Rauchmelderpflicht in NRW
Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.
Am 20.03.2013 wurde im Landtag beschlossen, den §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen:
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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