Wieder Unfallflucht in Marl
Marl: Gegen einen geparkten PKW gestoßen und geflüchtete: Am Mittwoch, zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr, stieß vermutlich ein unbekannter Fahrradfahrer der den den Radweg Sickingmühler Straße befuhr gegen einen geparkten silberfarbenen Opel Astra und entfernte sich von der Unfallstelle. Dabei verletzte sich die Radler vermutlich. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EUR.
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.