Unfall auf der Autobahn und Fahrerflucht

Das Foto zeigt den Mitsubishi

Ausgebremst und geflüchtet - Mitsubishi überschlägt sich mehrfach auf der A 42

Ein unbekannter Audi-Fahrer bremste Montagmittag (13.3., 13:50 Uhr) einen 32-jährigen Pkw-Fahrer auf der Autobahn 42 bei Herne, Richtung Duisburg, aus. Der Recklinghäuser bremste ebenfalls stark ab, um einen Zusammenstoß zu verhindern, verlor die Kontrolle über seinen Mitsubishi und driftete in die Betonleitplanke. Anschießend überschlug sich der Wagen mehrfach. Hierbei wurde er glücklicherweise nur leicht verletzt und es entstand Sachschaden in einer Höhe von 5.000 Euro.

Die Fahrbahn in Richtung Duisburg wurde für die Unfallaufnahme komplett gesperrt. Der Verkehr staute sich auf eine Länge von sechs Kilometern. Der Audi-Fahrer entfernte sich und beginnt damit Unfallflucht.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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