Tumult im Schnellrestaurant - Polizei bekamen es mit aufgebrachten Frauen zu tun

Vermutlich die lange Wartezeit auf das bestellte Essen in einem Schnellrestaurant am Dortmunder Hauptbahnhof brachte, gestern Abend (16. Juni), zwei Frauen (32/32) dermaßen in Rage, dass sie später Einsatzkräfte der Bundespolizei beleidigten und schlugen.

Gegen 21:50 Uhr wurden Bundespolizisten in die Verkaufsräume des Schnellrestaurants, neben der Wache, gerufen. Grund waren zwei Frauen aus Bochum und Herne. Diese hatten in dem Restaurant Essen bestellt. Als die bestellte Ware nicht sofort verfügbar war, sollen beide Frauen lautstark ihren Unmut über die Wartezeit geäußert haben. Zudem sollen beide "Kundinnen" die Anweisungen des Verkaufspersonals ignoriert haben. Als auch das angebotene Beschwerdeformular seitens der Filialleitung keine Einigung brachte und der lautstarke Streit weiter eskalierte, wurde die Bundespolizei hinzugezogen.

Auch gegenüber den Beamten äußerten die beiden Frauen lautstark ihre Meinung. Als sie das Restaurant verlassen sollten, weigerten sie sich und mussten durch die Einsatzkräfte aus den Verkaufsräumen geführt werden. Während die Frau aus Herne das Geschäft freiwillig verließ, musste ihre Begleitung herausgeführt werden. Dabei ließ diese sich auf den Boden fallen und musste getragen werden.

Offensichtlich verärgert über die Maßnahmen der Bundespolizisten versuchte nun die 32-jährige Bochumerin ihre Freundin zu befreien, was jedoch verhindert werden konnte. Beide Frauen fanden sich anschließend auf der Wache wieder. Hier störten sie lautstark den Dienstbetrieb. Als das Duo nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen die Wache verlassen sollte, weigert sich die Bochumerin zu gehen und beleidigte einen Bundespolizisten mit den Worten:" Scheiß Deutscher Staat, du dummer Bulle". Als sie anschließend aus der Wache geführt wurde, schlug sie einem 26-jährigen Bundespolizisten vor den Kopf.

Gegen beiden Frauen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands eingeleitet. Die Bochumerin wird sich zusätzlich wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten müssen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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