Studie zeigt: TTIP-Abkommen mit USA nimmt Kommunen in Würgegriff
Bundesländer und Kommunen werden in ihrem politischen Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt, wenn das Handels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in Kraft tritt. Das zeigt eine aktuelle Studie des Handelsexperten Thomas Fritz für Campact. Sie wurde in Berlin in Anwesenheit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer vorgestellt.
Die Studie stützt sich auf durchgesickerte TTIP-Dokumente, darunter das Verhandlungsmandat der EU-Kommission sowie Textentwürfe verschiedener Kapitel des Abkommens. Zudem wurde der bereits fertig verhandelte Text des EU-Kanada-Abkommens CETA herangezogen, das als Blaupause für TTIP gilt. Die Ratifizierung von CETA soll schon im Herbst diesen Jahres beginnen.
“Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge: TTIP schränkt die Möglichkeit von Ländern und Kommunen drastisch ein, Politik im Sinne der Bürger zu gestalten. Deshalb muss Wirtschaftsminister Gabriel jetzt für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen eintreten”, forderte Maritta Strasser von Campact.
Boris Palmer betonte: “Die kommunale Selbstverwaltung ist eine deutsche Besonderheit, Keimzelle unserer Demokratie und Garant des wirtschaftlichen Erfolges des ganzen Landes. Sie darf durch Investitionsschutzabkommen nicht ausgehöhlt oder beschnitten werden, sonst entsteht für Deutschland und seine Bürger immenser Schaden.” Anhand einer ganzen Reihe von Beispielen aus der Praxis zeigte der Tübinger Bürgermeister auf: Bürger erwarten eine handlungsfähige Kommune, doch ihr Gestaltungsspielraum wird durch Privatisierungszwänge und Ausschreibungsregeln immer mehr eingeschränkt.
“Es ist höchste Zeit, dass Bundesländer und Kommunen sich klar gegen CETA stellen. Es ermöglicht TTIP durch die Hintertür: US-Firmen können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen”, so Maritta Strasser. “Die Länder müssen CETA im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern!”
Durch TTIP und CETA entsteht ein Sonderrecht, das internationalen Konzernen offen steht, nicht aber einfachen Bürgern, lokalen Unternehmen und Vereinen. In den Schiedsverfahren stellen kommerzielle Anwaltkanzleien Kläger, Verteidiger und Richter. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Solche Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden schon in der Vergangenheit des Öfteren angerufen, um gegen kommunale Entscheidungen vorzugehen. Dies betrifft vor allem Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen oder verweigerte Betriebsgenehmigungen. Aufgrund des sehr hohen Bestands an Investitionen mit amerikanischer Beteiligung dürfte die Zahl derartiger Klagen deutlich steigen, sollten TTIP und CETA verabschiedet werden.
“Ich weiß sehr genau, wenn Tübingen irgendwann einmal vor einem internationalen Schiedsgericht steht, [...] dass ich keine Chance habe, das irgendwie zu kontern und dass wir nur dann mitspielen können, wenn wir uns millionenteure Anwälte aus München, New York oder Paris leisten”, so Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer. “Kein Gemeinderat kann mehr vernünftige Entscheidungen treffen, wenn man damit rechnen muss, dass man vor solchen Gerichten landet.”
Zudem ist mit TTIP eine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zu befürchten. Schlupflöcher in der Ausnahmeklausel können dazu führen, dass internationale Konzerne gegen den Wettbewerb durch kommunale oder private Unternehmen vorgehen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Nehmen Kommunen einmal erfolgte Privatisierungen wieder zurück, kann dies als Vertragsverstoß geahndet werden. Für die Steuerzahler würde dies teuer.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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