Schnelles Verfahren gegen Dieb am Amtsgericht Marl
Marl: Schnelles Urteil nach Ladendiebstahl. Nachdem er Montag gegen 19.50 Uhr bei einem Ladendiebstahl am Lipper Weg festgenommen wurde, erging am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren das Urteil gegen einen 27-jährigen Mann aus Rumänien. Der 27-Jährige war bei dem Diebstahl von Kosmetikartikeln auf frischer Tat festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wurde Dienstag das beschleunigte Verfahren am Amtsgerichts Marl durchgeführt. Die Richterin verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro.
Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.
Wenn sich die Sache zur Verhandlung in diesem Verfahren eignet, muss das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens entsprechen (§ 419 Abs. 1 StPO).
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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