Polizei zur Vergewaltigung in Bochum, es war ein Fehler die Festnahme nicht sofort öffentlich zu machen
Am 18. Februar ist der Bochumer Polizei ein Sexualdelikt an der Harpener Straße (Friedhof) in Bochum angezeigt worden. Nach ersten Informationen wurde eine Bochumerin gegen etwa 7 Uhr von einem unbekannten Täter mit einem Stein bewusstlos geschlagen. Sie erwachte teilweise unbekleidet und vermutete eine Vergewaltigung.
Das Bochumer Fachkommissariat für Sexualdelikte (KK 12) hat die sofortigen weiteren Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund des physischen und psychischen Zustandes des Opfers konnten die Kripobeamten erst am 20. Februar eine Vernehmung durchführen.
Dabei stellte sich heraus, dass die Geschädigte auf ihrem Nachhauseweg war und sie den Täter kurz zuvor zufällig in Tatortnähe getroffen hatte. Nach einem Gespräch setzten beide gemeinsam ihren Weg über den Friedhof fort. Hierbei griff der Täter die Geschädigte an und es kam zu massiven sexuellen Missbrauchshandlungen.
Der Täter entfernte sich nach der Vergewaltigung mit einem Taxi.
Durch intensive Ermittlungsmaßnahmen konnte am 21. Februar ein erster Hinweis auf den möglichen Tatverdächtigen, einen 30-jährigen Bochumer, erlangt werden. Dieser Mann ist im Programm der Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern des Landes Nordrhein-Westfalen ("KURS") erfasst.
Nachdem der Tatverdacht verifiziert werden konnte, nahmen die Ermittler den Tatverdächtigen mit richterlichem Beschluss am 23. Februar an seiner Wohnanschrift in Bochum fest.
Der Festgenommene ist einschlägig vorbestraft, er steht seit Mitte 2014 unter Führungsaufsicht und befindet sich seitdem im genannten "KURS" Programm.
Das Konzept sieht mit verschiedenen Institutionen (Strafvollzug, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft) eng abgestimmte Maßnahmen vor. Hierzu gehören unter anderem:
- Die Überprüfung der Wohnsituation
- Gefährderansprachen
- Gespräche mit Betroffenen, z. B. der Lebensgefährtin
- Anlassbezogene Observationen
- Überprüfungen der Weisungen der Führungsaufsicht
- Überprüfung, ob der Proband die Therapieangebote wahrnimmt.
Dies alles haben wir in Abstimmung mit den zuvor genannten Institutionen umgesetzt. Und die Sozialprognose des Tatverdächtigen war gut:
- feste Partnerin, diese hatte Kenntnis von seiner kriminellen
Vorgeschichte
- feste Arbeit
- nahm Therapieangebote wahr
Jeder Einzelfall muss genau bewertet werden, denn nicht jeder, der eine schwerwiegende Sexualstraftat begangen hat,
- ist in gleicher Weise gefährlich
- wird rückfällig
- kann ein Leben lang eingesperrt werden
Insofern ist jeder Fall eine Gratwanderung. Eine absolute Sicherheit vor einem Rückfall gibt es nicht. Einen erneuten Tatentschluss trifft der Täter selbst.
Dennoch war es aus heutiger Sicht ein Fehler, die Festnahme des Bochumers, eine Person aus dem "KURS Konzept", nicht den Medien mitzuteilen. Wir wissen, dass Sexualstraftaten die Bevölkerung zutiefst beunruhigen. Darum sind wir besonders froh, dass der Tatverdächtige in Untersuchungshaft ist.
In diesem Fall haben wir uns aus Gründen des Opferschutzes bewusst gegen eine Veröffentlichung entschieden. Zukünftig werden wir in vergleichbaren Fällen offensiv berichten.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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