Marl: Unfallverursacher flüchtet nach Zusammenstoß auf der Kreuzung

Donnerstag, gegen 21 Uhr, fuhr ein bislang unbekannter Fahrer mit seinem PKW auf der Rappaportstraße. Als er nach links in die Lassallestraße abbog, stieß er mit dem entgegenkommendem PKW eines 25-jährigen Marlers zusammen. Der unbekannte Unfallverursacher, etwa 45 Jahre alt, Glatze, trug eine dunkel Jacke, stieg aus seinem PKW aus und flüchtete in Richtung Gaußstraße. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich der 25-Jährige leicht, sein Beifahrer, ein 20-jähriger Marler, schwer. Der 20-Jährige musste zur weiteren ärztlichen Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.

Fahrerflucht?

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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