Marl: Hyundai i20 angefahren und geflüchtet

Einen auf der Breite Straße geparkten blauen Hyundai i20 beschädigte ein unbekannter Fahrzeugführer in der Zeit von Montag (15.02.) bis Sonntag (21.02.), 10 Uhr. An dem Hyundai entstand 1.000 Euro Sachschaden. Der Unfallverursacher flüchtet.

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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