Marl Erstattung von Kindergartenbeiträgen
Sollen Eltern bereits jetzt Einzugsermächtigungen/Daueraufträge widerrufen?
Ausdrücklich rufe ich die Eltern dazu auf, nicht selbst die neuen Beitragssätze auszurechnen und ggf. Einzugsermächtigungen und Daueraufräge zu widerrufen. Das würde das ohnehin komplizierte Verfahren noch mehr erschweren.
Was ist die GRUNDLAGE?
Elternbeitragssatzung in Marl
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436), des § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S.3134) sowie der §§ 5 Abs. 2 und 23 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der
Fassung vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW. S. 462) hat der Rat der Stadt Marl in seiner Sitzung am 14.02.2013 folgende Satzung beschlossen.
Es geht los mit § 1 – Allgemeines
(1) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) wird durch die Stadt Marl ein öffentlich rechtlicher Beitrag erhoben. . .
Viele Eltern müssen derzeit
Urlaubstage opfern oder kreative Lösungen finden
, damit der Nachwuchs versorgt ist. Da ist es das Mindeste, dass die Eltern nicht auch noch für eine
Leistung bezahlen müssen, die sie gar nicht erhalten haben
. Die Marler Stadtverwaltung muss sich nun schleunigst Gedanken darüber machen, wie die Rückerstattung im Einzelfall zu bewerkstelligen ist.
Noch einen Schritt weiter geht unser Parteifreund Heribert Hirte. Er ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und sitzt für die CDU im Bundestag. auch Prof. Hirte vertritt folgende Meinung: "Es kann einfach nicht sein, dass sich einzelne Städte am Streik auch noch bereichern, teilweise mit mehreren Hunderttausend Euro am Tag.
Keine Leistung ohne Gegenleistung ist ein zentraler Rechtsgrundsatz
." CDU-Parteifreund Hirte plädiert daher für eine bundesweite Regelung zur Erstattung der Elternbeiträge im Streik-Fall, verankert im Tarifeinheitsgesetz.
Jetzt bleibt in Marl zu hoffen, dass die Anderen nicht mehr überlegen, die eingesparten Kindergartenbeiträge für die Aufwertung eines Kindergartenspielplatzes einzusetzen.
Autor:Uwe Göddenhenrich aus Marl |
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