Küchenbrand mit zwei verletzten Personen - angebranntes Essen auf dem Herd

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Die Feuerwehr wurde um 12:50 Uhr am 20. März 2017 durch die Polizei über einen Zimmerbrand informiert. Die Meldungen, die die Polizei erhalten hatte, sprachen bereits von einem deutlich wahrnehmbaren Brandgeruch und ausgelösten Rauchwarnmelder. Die Leitstelle alarmierte daraufhin die Löschzüge der Feuer- und Rettungswache, sowie den Rettungsdienst mitsamt Notarzt.

An der Einsatzstelle wurde durch einen vorgehenden Angriffstrupp unter Atemschutz zusammen mit der zuerst eintreffenden Polizei eine Menschenrettung durchgeführt. Die weibliche Bewohnerin der Brandwohnung und eine Polizeibeamtin erlitten hierbei Rauchgasintoxikationen und mussten durch den Rettungsdienst behandelt werden. Im Anschluss wurden beide Patientinnen zur weiteren Versorgung in umliegende Krankenhäuser transportiert.

Der vorgehende Angriffstrupp entfernte den schmorenden Topf vom Herd und entfernte ihn aus der Wohnung. Eine weitere Brandauswirkung konnte durch die frühzeitige Reaktion der Nachbarn verhindert werden. Die Wohnung wurde anschließend durch die Einsatzkräfte belüftet.

Der Einsatz dauerte circa eine halbe Stunde an, im Einsatz befanden sich dreißig Einsatzkräfte der Feuerwehr . Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben.

Rauchwarnmelder

Das Vorhandensein von Rauchwarnmeldern hat unter anderem dazu beigetragen, dass die Feuerwehr schnell alarmiert werden konnte. Seit diesem Jahr gilt in Nordrhein-Westfalen eine Rauchwarnmelderpflicht in allen Wohnungen.

Am Mittag des 20. März 2017 kam es auf der Hochstraße in Recklinghausen-Grullbad zu einem Brandereignis mit zwei verletzten Personen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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