"Hecken-Rambo" schlägt gnadenlos zu

Ein trostloser Anblick: Sinnlose Vernichtung, die auch den Garten des 50-Jährigen beschädigt hat.
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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt! Das könnte die traurige Erkenntnis sein, die einer Hecke, die schon den zweiten Weltkrieg überlebt hat, das Leben kostete.
Ihrem menschlichen Gefährten, der sie seit über zwei Jahrzehnten in seinem Garten hegte und pflegte, raubt es derweil den Glauben an Verstand und Vernunft einiger Menschen.
Gnadenlos war‘s auf jeden Fall, was ein „Strauchdieb“ anrichtete, als Günter Kusnatzky in einem Kurzurlaub übers verlängerte Wochenende war. Der „Baum-Rambo“ rasierte die rund dreieinhalb Meter hohe und fünf Meter breite Hecke humorlos bis aufs unterste Gehölz ab.
Dreisterweise ließ er das gekappte Gestrüpp daneben liegen, servierte dem fassungslosen Urlaubsrückkehrer ein Bild der sinnlosen Vernichtung. Und eine grüne Oase in der Heisterkampstraße, die ihren Sicht- und Schutzwall verloren hat, ist für jeden jetzt frei zugänglich.
„Das tut mir wirklich in der Seele weh. Zumal ich auch ein Gartenhäuschen habe, das nun völlig ungeschützt dort steht. Da kann jeder ran“, fürchtet der 50-Jährige Einbrüche und erklärt wie er sich fühlt: „Das ist so, als würden Sie nach Hause kommen, und irgendwer hätte aus Ihrer Wohnung die Haustür geklaut. So etwas geht doch nicht. Das macht doch kein normaler Mensch.“
Es kommt noch kurioser: Wohnung und Garten sind von der Deutschen Annington gemietet, bei der Günter Kusnatzky gleich mehrmals um Klärung und Unterstützung bat. Nichts geschah, außer ein Brief mit einer überraschende Erklärung: Der Dienstleister, der für die Annington diese Arbeiten verrichtet, hatte keinen Auftrag, die Hecke zu schneiden und habe das auch nicht gemacht. Allerdings hätte die Firma das auch nicht gedurft, weil es eine Vogelschutzhecke sei, und diese zu dem Zeitpunkt auf gar keinen Fall geschnitten werden dürfe.
Klartext: Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Nur: Die Annington will trotzdem nicht eingreifen. Auf Nachfrage des Stadtspiegel erklärte Pressesprecher Ralf Krämer: „Das ist eine absolute Frechheit, solch eine Hecke zu kappen. Aber eigentlich gehört die nicht der Annington, die ist Eigentum des Mieters.“ Und deshalb würde man nicht aktiv werden. Möglicherweise, wenn der Mieter Anzeige bei der Polizei erstatten würde, könne die Annington dem nachgehen. Erstaunlich, wenngleich nicht zwingend logisch.
Aber Günter Kusnatzky versuchte sein Glück und wollte den Fall bei den Beamten vorbringen. Die schüttelten verständnislos den Kopf, erklärten dem verblüfften Vorsprecher, dass er das gar nicht könne. Das dürfe nur der Besitzer. Und der sei er ja nicht. Ihm gehöre weder das Grundstück, somit auch nicht die Hecke. Die wurde ja nicht von ihm, sondern vor Jahrzehnten gepflanzt. Will heißen: Sie gehört dem Grundstücksbesitzer. Bleibt die Frage, wieso Staatsdiener mehr wissen, als die Immobilienfirma über ihr Eigentum?
Angezeigt ist der Vorfall jetzt trotzdem.Von Günter Kusnatzky. Bei der Umweltbehörde: Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Und das kann für den „Hecken-Hasser“ teuer werden!

Info zu Vogelschutzhecken:
Bis zum 28. Februar hatten auch in diesem Jahr alle Gartenbesitzer oder -Nutzer Zeit, ihre Hecken in Form zu bringen. Denn im März darf keiner mehr die Gartenschere ansetzen, endet die Zeit des Gehölzschnittes. Dabei wird Gartenbesitzern das Roden, Abschneiden oder Zerstören von Hecken und Gebüsch untersagt, weil dadurch brütende Vögel gestört werden könnten. Das Verbot gilt vom 1. März bis zum 30. September.

Autor:

Mariusch Pyka aus Marl

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