Großeinsatz gegen Organisierten Kriminalität, GSG 9 der Bundespolizei im Einsatz
Schlag der Bundespolizei gegen Netzwerk der Organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen Schleusung, Zwangsprostitution und Ausbeutung GSG 9 der Bundespolizei im Einsatz
Bundespolizei und Staatsanwaltschaft haben heute (18.04.2018) im Rahmen eines Großeinsatzes eine international operierende Tätergruppe von Schleusern zerschlagen. Dabei durchsuchten über 1.500 Beamte der Bundespolizei bundesweit 62 Wohn- und Geschäftsräume.
Ein Einsatzschwerpunkt lag mit knapp 20 Objekten und der Verhaftung bzw. Festnahme von 35 Personen, darunter die Hauptbeschuldigte, in Nordrhein-Westfalen. Für die Exekutivmaßnahmen in Siegen, Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Dortmund, Porta Westfalica, Löhne und Detmold waren insgesamt 340 Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte eingesetzt.
Als Kopf der Bande gilt eine 59-jährige Thailänderin aus Siegen, die heute zusammen mit 2 weiteren Beschuldigten verhaftet wurde. In Siegen, einem Einsatzschwerpunkt des bundesweiten Großeinsatzes, war auch die GSG 9 der Bundespolizei im Einsatz.
Neben den Verhaftungen des Kern der Tätergruppierung nahm die Bundespolizei 32 weitere illegal aufhältige Personen vorläufig fest. Bei den Durchsuchungen stießen die Ermittler der Bundespolizei unter anderem auf eine aufgebohrte Schreckschusspistole mit scharfer Munition. Zudem beschlagnahmte die Bundespolizei in den Objekten in NRW rund 220.000 Euro Bargeld.
Die umfangreichen Ermittlungen dauern weiter an.
Aktualisierung # Aktualisierung # Aktualisierung # Aktualisierung #
Am 18. April 2018 haben 1.527 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ab den frühen Morgenstunden zeitgleich in 12 Bundesländern 62 Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei 7 Haftbefehle vollstreckt. Damit waren das die personell größten Exekutivmaßnahmen seit Bestehen der Bundespolizei.
Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von 248.390,00 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war mit Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden 81 illegal aufthältige Personen angetroffen und an die zuständigen Landespolizeidienststellen übergeben.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und bandenmäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen insgesamt 54 Beschuldigte im Alter zwischen 26 und 66 Jahren.
Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der Organisierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17 Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und Transsexuelle mit erschlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Ausübung der Prostitution und Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen zufolge nahezu 100 Prozent ihres Arbeitslohns an den jeweiligen Betreiber des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten. Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR betragen haben. Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im siebenstelligen Bereich liegen.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu: "Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispielloser Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Organisierten Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der menschenverachtenden grenzenlosen Profitgier von Schleusern über Jahre und Landesgrenzen hinweg ausgeliefert. Diesem skrupellosen Vorgehen und der sexuellen Ausbeutung in einem abscheulichen Ausmaß konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz."
O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe, sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen."
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.