Fahrerflucht heute an der Paracelsiusklinik in Marl
Marl: Verkehrsunfallflucht an der Paracelsiusklinik. Am 17.05.2016, zwischen 09:30 Uhr und 10:30 Uhr, beschädigte ein unbekanntes Fahrzeug einen geparkten Pkw auf dem Parkplatz gegenüber der Paracelsiusklinik in Marl. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro. Der Unfallverursacher flüchtete.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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