Fahrerflucht Dienstag Nachmittag in Marl Drewer

Marl: Grüner BMW bei Unfallflucht beschädigt. Ein grüner 7-er BMW wurde heute zwischen 14.30 Uhr und 15.40 Uhr bei einer Unfallflucht so stark beschädigt, dass ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro entstanden ist. Der Wagen stand auf dem Lipper Weg zwischen der Heyerhoff- und der Kriemhildestraße. Der Verursacher suchte das Weite, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich mit dem Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 0800 2361 111 in Verbindung zu setzen.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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