Exhibitionistische Straftat an der Forststraße in Marl?
Marl: Mann ließ vor einer Dorstenerin die Hose runter. Am Donnerstag, gegen 12.00 Uhr, ließ ein unbekannter Mann im Waldbereich an der Forststraße in Marl vor einer 45-jährigen Dorstenerin die Hose runter. Als die Dorstenerin ihr Handy in die Hand nahm, entfernte sich der Mann in unbekannte Richtung.
Täterbeschreibung: 60 - 65 Jahre alt, 170 cm groß, stabile Figur, graue Haare.
Sachdienliche Hinweise zu dem Schamverletzer nimmt die Polizei entgegen.
"Schamverletzer" werden von der Polizei verfolgt und von Richtern bestraft.
Sexualdelikt, die Tat stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Angriff auf die Würde der Betroffenen dar.
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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