Engpass auf der A 43
Das EU-weite Vergaberecht (ab einer bestimmten Summe muss europaweit ausgeschrieben werden) ist mehr als reformbedürftig.
Ein Unternehmen geht in die Insolvenz und 5500 Meter Autobahnbaustelle liegen einfach brach.
Der Auftraggeber (hier der Landesbetrieb Straßen NRW) muss nun seine Juristen bemühen, um zu prüfen, ob
1. der Insolvenzverwalter ggf. weiter machen kann.
oder
2. eine andere Firma beauftragt werden kann.
oder
3. ein komplett neues EU-weites Vergabeverfahren vorgenommen werden muss.
Da fragt sich der geneigte Leser und betroffene Autofahrer ob die "Geiz ist geil Vorgabe" der Politik im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge so gemeint war.
Es muss doch möglich sein, in solchen Fällen beispielsweise den zweit- oder drittbietenden Unternehmer s o f o r t zu beauftragen. Wenn nicht, muss dass bestehende EU-Gesetz u n v e r z ü g l i c h reformiert werden!
Autor:Uwe Göddenhenrich aus Marl |
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