Der Seniorenbeirat Marl informierte sich über Wohnen im Alter und Fördermöglichkeiten des Landes NRW

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Das ‚Wohnen im Alter‘ gehört zu den TOP-Themen der Landessenioren-vertretung und ihrer Mitglieder. Im August 2014 kam Minister Michael Groschek nach Münster und bot den Mitgliedern der Landesseniorenvertretung Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bauministeriums aus erster Hand an. Auch Vertreter des Seniorenbeirats Marl waren dabei. Der Seniorenbeirat der Stadt Marl hat das altersgerechte Wohnen zu einem Schwerpunkt seiner Aktivitäten gemacht hat. Der Beirat wirkt bei vielen Themen mit, die zur Schaffung von Rahmenbedingungen für eine möglichst lange Selbstständigkeit von Seniorinnen und Senioren beitragen soll.
Die Veranstaltung fand in Münsters schönem Rathaus statt.

Förderangebote zum Wohnen im Alter

Älteren Menschen, die ihre Wohnungen altersgerecht umbauen möchten, sollen sich genauer über die Fördermöglichkeiten des Landes zu informieren.
Zur Erweiterung der Angebotspalette und zur Bewältigung der Herausforderung des demografischen Wandels fördert das Land seit dem Jahre 2003 neue innovative Förderangebote zur Errichtung von kleinen, ambulant betreuten, gemeinschaftlich orientierten, dezentralen und quartiersnahen Wohnungen zur Versorgung hilfsbedürftiger Menschen.
Danach sind neben herkömmlichen barrierefreien Wohnungen ebenfalls förderfähig:
Gruppenwohnungen mit separaten Appartements und Gemeinschaftsräumen,
Gruppenwohnungen mit einzelnen Zimmern und Gemeinschaftsräumen,
stationär betreute Pflegewohnplätze im Zusammenhang mit Mietwohnungsbau und die bauliche Anpassung und Modernisierung bestehender Altenwohn- und Pflegeheimen.
Mit diesen differenzierten Förderangeboten werden wichtige Impulse in die Wohnungswirtschaft gegeben, um so den gebotenen Notwendigkeiten und der Individualität des Wohnens nicht nur im Alter Rechnung zu tragen.

Pflegewohnplätze

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert beim Bau von Mietwohnungen auch Wohn- und Gemeinschaftsräume, die für neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens einer Gruppe von Pflegedürftigen bestimmt sind (Pflegewohnplätze). Damit soll das Angebot von Wohnraum für Pflegebedürftige im Wohnquartier erweitert werden, gleichzeitig kann der Investitionskostenanteil am Heimentgelt für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sinken. Die Anzahl der geförderten Pflegewohnplätze soll im Verhältnis zur Anzahl der geförderten Mietwohnungen nicht mehr als 25 Prozent betragen. Die beantragten Projekte sollen sich möglichst an den Qualitätskriterien der Wohnlichkeit und Funktionsgerechtigkeit bei Pflegebedarf orientieren. Um soziale Kontakte unter den Bewohnern zu erleichtern, soll die Einrichtung in kleinere Wohngruppen von acht bis zwölf Personen unterteilt sein.
Die öffentlich geförderte Wohnraumversorgung geht damit neue Wege, um die Qualitäten des Wohnungsbaus mit denen der Pflege zu vereinen und um ganzheitliche Wohn- und Serviceangebote herstellen zu können.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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