Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings
Hasskommentare im Internet zu hinterlassen ist denkbar einfach: Mit einem Mausklick können Beleidigungen, Bedrohungen oder fremdenfeindliche Kommentare verbreitet werden. Polizei und Justiz stellen sich diesen Straftaten konsequent entgegen. Dazu gehört der mittlerweile dritte bundesweite "Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings" statt, der heute stattfindet.
Grossrazzia
Seit heute Morgen, 06.00 Uhr, sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen des Aktionstags im Einsatz. Sie führen Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 29 Beschuldigte durch. Den Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der "einfache Mausklick" zur Verbreitung von Hass im Netz kann für die Täter schwerwiegende Folgen haben: Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen wird mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Internet kein rechtsfreier Raum
Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings unterstreicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das schnelle Löschen von Hasskommentaren im Internet, wie es das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorsieht, ist genauso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Dafür setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern ein. So wurde der heutige Aktionstag mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen abgestimmt, die sich im Rahmen des nordrhein-westfälischen Projekts "Verfolgen statt nur Löschen" einbringen.
Bekämpfung von Hass im Netz
Die Polizei ruft alle Menschen dazu auf, die Bekämpfung von Hass im Netz zu unterstützen. Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder sogar Opfer solcher Taten wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder die Straftat auch anonym anzeigen kann.
Hasspostings sind strafbar – Ein Blick in das Strafgesetzbuch
Die Beleidigung (§185 StGB) ist ein häufig erfüllter Straftatbestand eines Hasspostings. Allerdings sind Beleidigungen kein Offizialdelikt, d. h., sie werden nur strafrechtlich verfolgt, wenn das Opfer die Beleidigung zur Anzeige bringt.
Wird in den Kommentarbereichen der sozialen Medien oder Internetforen mit Gewalt oder dem Tode gedroht, liegt in der Regel eine Nötigung (§240 StGB) oder sogar eine Bedrohung (§241 StGB) vor.
Aber auch Straftatbestände wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§111 StGB) oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) sind oftmals im Zusammenhang mit Hasspostings relevant.
Die mit 56 % der Fälle statistisch am häufigsten registrierte Form des Hasspostings fällt unter den Straftatbestand der Volksverhetzung (1.275 von 2.270 Fällen).
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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