Betreiberprüfstelle* von Evonik im Chemiepark Marl hat neue Befugnis
Ab dem 19. Juli tritt die neue Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68 in Kraft. Als Druckgeräte gelten nach dieser europäischen Verordnung beispielsweise Druckbehälter wie Filter, Wärmeaustauscher, Reaktoren und Kolonnen, Rohrleitungen sowie druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.
Aufgrund der neuen Vorgaben hat sich die Betreiberprüfstelle* von Evonik im vergangenen Jahr durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) mit Sitz in München neu notifizieren lassen. Hierzu hatte eine Prüfungskommission die Betreiberprüfstelle am Standort Marl besucht und umfangreiche Überprüfungen in den Bereichen Prüfungstechnik, Prüfberichte und Personalqualifikationen durchgeführt.
Die Prüfstelle von Evonik ist nach der erfolgreichen Notifizierung die erste deutsche Einrichtung und die zweite „User inspectorate PED“** in ganz Europa, die in der von der Kommission veröffent-lichten NANDO-Datenbank** aufgenommen worden ist. Damit ist die Einrichtung im Chemiepark Marl auch über den 19. Juli hinaus befugt, die jeweiligen Prüfungen rechtskonform durchzuführen.
Der Vorteil ist, dass Evonik für die Prüfungen auch weiterhin nicht auf externe Unternehmen zurückgreifen müssen, die Einblicke in Abläufe erhalten könnten.
*Betreiberprüfstelle von Evonik
Von Druckgeräten kann bei unsachgerechter Auslegung und/oder Fertigung beim späteren Betrieb eine Gefahr ausgehen. Um dieses zu verhindern, fordert der Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Gefahrenpotenzial eine vom Hersteller unabhängige Überwachung der Herstellung. Diese Überwachung ist von Stellen durchzuführen, denen dafür von einer notifizierenden Behörde die Befugnis er-teilt wurde. Die ZLS hat Evonik die Befugnis erteilt, diese Prüfungen für Druckgeräte und Baugruppen durchzuführen, sofern diese in den Betrieben der Unternehmensgruppe verwendet werden. Daher der Name „Betreiberprüfstelle“. Andere notifizierte Stellen in Deutschland sind beispielsweise in den TÜV-Organisationen zu finden.
**User inspectorate PED und NANDO-Datenbank
Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union haben die Druckgeräterichtlinie mit dem Ziel zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften (Abbau von Handelshemmnissen) der Mitgliedstaaten erlassen. Alle in Europa von ihren jeweiligen nationalen Behörden notifizierten Stellen sind in einer öf-fentlich zugänglichen Datenbank erfasst, der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations). Darin werden die notifizierten Stellen nach Typen differenziert ausgewiesen. Die Betreiberprüfstellen nach Druckgeräterichtlinie bilden dort den Typ „User inspectorate PED“ (PED = Pres-sure Equipment Directive).
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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