Balkonplatte stürzt ab - ein Arbeiter schwer verletzt mit Rettungshubschrauber in Klinik gebracht
Am Freitag (16.03.2018) kam es auf dem Lohweg in Recklinghausen zu einem schweren Arbeitsunfall. Eine männliche, 77-jährige Person wurde dabei schwerst verletzt, drei Personen blieben unverletzt. Beim Eintreffen gab es dramatische Momente.
Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um kurz vor 9 Uhr (08.57 Uhr) alarmiert. An einem Mehrfamilienhaus an der Kreuzung Lohweg / Hans-Böckler-Straße war bei der Demontage eines Balkons im zweiten Obergeschoss die Balkonplatte herab gestürzt und hatte das aufgebaute Arbeitsgerüst mit umgerissen.
Eine Person war mit der Balkonplatte in die Tiefe gestürzt und unter den Gerüstteilen begraben. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte befanden sich zudem zwei weitere Arbeiter noch in der Höhe und konnten sich nur noch per Körperkraft an einem Fenstersims im zweiten Obergeschoss halten. Der Kranführer konnte sich aus der Kanzel des Autokrans, auf den das Baugerüst gestürzt war, selbstständig retten.
Die Feuerwehr rettete die beiden Personen am Fenstersims über die Drehleiter. Die hinab gestürzte Person wurde notärztlich versorgt. Die angeforderte Höhenrettungseinheit des Kreises Recklinghausen musste nicht mehr tätig werden.
Der schwerst verletzte Patient wurde durch den Rettungsdienst mit Unterstützung des Rettungshubschraubers "Christoph Dortmund" aus Dortmund und einem weiteren Notarzt versorgt und im Anschluss mit einem "Polytrauma" ins Krankenhaus transportiert. Bei ihm kann man leider von Lebensgefahr ausgehen.
Die weiteren drei Patienten wurden vor Ort untersucht, hatten aber "Glück im Unglück" und blieben unverletzt.
Die Feuerwehr Recklinghausen war mit 30 Einsatzkräften der Löschzüge Feuer- und Rettungswache, Altstadt, Suderwich, der Tagesdienstunterstützung, der Höhenrettungseinheit sowie dem Rettungsdienst mit zwei RTW, einem Notarzt und dem Rettungshubschrauber "Christoph Dortmund" im Einsatz. Der Einsatz dauerte bis 10 Uhr an.
Zu Unfallursache, Unfallhergang und Höhe eines eventuellen Sachschadens kann die Feuerwehr keine Aussage treffen. Im Anschluss haben die Kriminalpolizei sowie das Amt für Arbeitsschutz die weiteren Ermittlungen übernommen und äußern sich in eigener Zuständigkeit.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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