Auto auf Parkplatz des Chemieparks in Marl beschädigt

Marl: Auto auf Parkplatz des Chemieparks beschädigt. Am Mittwochmorgen um 6.00 Uhr stellte der Fahrer eines grauen Opel Vectra sein Auto auf dem Parkplatz des Chemieparks Marl an der Paul-Baumann-Straße ab. Als er gegen 15 Uhr zurückkehrte und nach Hause fuhr, stelle er einen Schaden fest. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Tatort, ohne sich um den Schaden von 2.000 Euro zu kümmern.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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