Auffahrunfall und Fahrerflucht in Alt Marl
Marl: Nach Auffahrunfall auf Hochstraße einfach weggefahren. Auf der Hochstraße in Alt-Marl hat es am Vormittag 27.2. einen Auffahrunfall mit anschließender Unfallflucht gegeben. Eine 71-jährige Autofahrerin aus Herten wollte gegen 10 Uhr von der Hochstraße nach rechts in die Barkhausstraße abbiegen. Um sicher zu gehen, dass sich kein Fußgänger dem Überweg näherte, bremste sie ab. Der Autofahrer dahinter konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr auf. Anstatt sich um den Schaden zu kümmern, fuhr er in Richtung Polsum weiter.
Fahrerflucht
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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