Auch Deutsche können für den Integrationsrat der Stadt Marl wahlberechtigt sein

Balasubramaniam Subesan hat sich ins Wählerverzeichnis der Stadt Marl eintragen lassen, um an der Wahl des Integrationsrates teilnehmen zu können. Der 48-Jährige ist in Ski Lanka geboren, lebt seit 1985 in Marl und ist inzwischen eingebürgert. Das politische Gremium liegt ihm sehr am Herzen, „weil dort unseren Problemen besonders viel Beachtung geschenkt wird“, sagt Subesan. Sharon Kehren (28), Mitarbeiterin im Wahlbüro, händigte ihm die Wahlunterlagen aus. | Foto: Marl
  • Balasubramaniam Subesan hat sich ins Wählerverzeichnis der Stadt Marl eintragen lassen, um an der Wahl des Integrationsrates teilnehmen zu können. Der 48-Jährige ist in Ski Lanka geboren, lebt seit 1985 in Marl und ist inzwischen eingebürgert. Das politische Gremium liegt ihm sehr am Herzen, „weil dort unseren Problemen besonders viel Beachtung geschenkt wird“, sagt Subesan. Sharon Kehren (28), Mitarbeiterin im Wahlbüro, händigte ihm die Wahlunterlagen aus.
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Auch Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, sind für die Wahlen zum Integrationsrat am 25. Mai wahlberechtigt.

Sie müssen sich aber spätestens bis zum 13. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Darauf macht das Wahlbüro der Stadt Marl aufmerksam. Der Grund für diese Regelung: Die Datengrundlage für das Wählerverzeichnis bildet das Einwohnermelderegister, aus dem allerdings nicht hervor geht, ob die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder durch Einbürgerung erlangt wurde.

Mit Einbürgerungsurkunde noch bis zum 13. Mai eintragen lassen

Betroffene können sich z.B. unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde noch bis zum 13. Mai im Wahlbüro ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das Wahlbüro befindet sich im Zentralgebäude des Rathauses und ist montags, dienstags und freitags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahl zum Integrationsrat findet auch am 25. Mai statt

Grundsätzlich sind für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Marl, die am 25. Mai zeitgleich mit der Europa-Wahl und den Kommunalwahlen stattfindet, alle in Marl lebenden Ausländerinnen und Ausländer wahlberechtigt, die 16 Jahre alt sind und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ebenfalls wahlberechtigt sind Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben, sowie Deutsche mit einer zweiten Staatsbürgerschaft. Sie alle wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und haben bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Rat besteht aus 13 direkt gewählten Migrantenvertretern

Der Integrationsrat ist ein unabhängiges Gremium der Stadt Marl. Er besteht aus 13 direkt gewählten Migrantenvertretern, acht vom Rat der Stadt Marl benannten Rats-mitgliedern und fünf beratenden Mitgliedern aus verschiedenen Einrichtungen. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen und beschäftigt sich insbesondere mit Themen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft ergeben.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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