2 mal Fahrerflucht am Donnerstag in Marl

Marl: VW Touran auf der Werrastraße angefahren. Donnerstag, in der Zeit von 11 bis 14 Uhr, fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer einen auf der Werrastraße geparkten blauen VW Touran an. Dabei entstand 1.200 Euro Sachschaden. Der Verursacher flüchtete, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Marl: Unbekannter fährt geparkten grauen VW Passat auf der Martin-Luther-Straße an und flüchtet. Donnerstag, in der Zeit von 16 bis 22 Uhr, fuhr eine unbekannter Fahrzeugführer auf der Martin-Luther-Straße einen geparkten grauen VW Passat an. Dabei entstand 1.000 Euro Sachschaden. Der Verursacher flüchtete, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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