Teilsperrung der Ems für den Kanuverkehr

Bild: Clker-Free-Vector-Images Pixabay Content License

Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde in zwei Zeiträumen einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum. Für Kanus und allen anderen sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge sowie für die Badenutzung gilt die Sperrung  vom 10. Juni bis zum 14. Juni.

Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegstelle „MS1“ (Handorf –Dorbaum) bis „ST1“ (Schiffahrter Damm/Alte Schiffahrt) sowie im Bereich der Kanuumtragemöglichkeit an der Friedenswegbrücke (Dorbaum Westbevern). Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.

Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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